Pflicht erfüllt
E-Rechnungen kommen über Ihre gewohnten Wege an – Rechnungsadresse, Postfach, Portal oder Upload.
Funktion · E-Rechnung
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können (Stand 06.10.2026). DokuFetch nimmt XRechnung und ZUGFeRD/Factur-X über dieselben Wege an wie jede andere Rechnung, zeigt sie lesbar an und übernimmt die Daten exakt aus dem XML – ohne KI und mit Prüfung des Zahlbetrags. Mit dem Modul Ausgangsrechnungen schreiben Sie Ihre eigenen Rechnungen als E-Rechnung; ab 2027 beziehungsweise 2028 wird das auch für das Ausstellen Pflicht.
E-Rechnungen kommen über Ihre gewohnten Wege an – Rechnungsadresse, Postfach, Portal oder Upload.
Eine XRechnung ist eine XML-Datei; DokuFetch zeigt sie als gut lesbare Rechnung an.
Die strukturierten Daten werden direkt übernommen – ohne Abtippen und ohne KI.
Die E-Rechnung wird unverändert aufbewahrt und mit an DATEV oder Lexware Office übergeben.
Mit dem Modul Ausgangsrechnungen erstellen Sie ZUGFeRD- und XRechnung-Dateien für Ihre Kunden.
Zu den Ausgangsrechnungen – Selbst schreibenAb wann Sie E-Rechnungen schreiben müssen, zeigt der E-Rechnungspflicht-Rechner.
Zum Rechner – Rechner zur PflichtSo funktioniert’s
Per E-Mail, Postfach, Portal oder Upload – wie jede andere Rechnung.
DokuFetch liest XRechnung und eingebettetes ZUGFeRD-XML direkt aus.
Lesbare Ansicht, Abgleich mit Lieferant und Bestellnummer, Prüfung wie bei jeder Rechnung.
Freigabe, Zahlung, Übergabe an die Buchhaltung und Archiv – mit Originaldatei.
Im Detail
Empfangen können Sie E-Rechnungen sofort über alle Eingangswege. Für das Ausstellen richten wir das Modul Ausgangsrechnungen mit Ihnen ein.
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; das gilt auch für Kleinunternehmer. DokuFetch erfüllt das über Ihre gewohnten Eingangswege – Rechnungs-E-Mail-Adresse, verbundene Postfächer, Portale und Upload – und bewahrt die Originaldatei unverändert auf. Einzelheiten zu Fristen und Ausnahmen stehen im Leitfaden E-Rechnung.
Nein. Eine E-Rechnung hat einen strukturierten Datensatz nach EN 16931, etwa XRechnung (reines XML) oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931 (PDF mit eingebettetem XML). Ein reines PDF, ein Scan oder ein Foto gilt als „sonstige Rechnung“. DokuFetch verarbeitet beides; bei E-Rechnungen ist der XML-Teil maßgeblich und wird ohne KI übernommen.
Ja, mit dem Modul Ausgangsrechnungen: ZUGFeRD/Factur-X im Profil EN 16931 und XRechnung 3.0 mit Leitweg-ID – mit Prüfregeln vor dem Festschreiben, Versand per E-Mail und Zuordnung der Zahlungseingänge über den Bankabgleich. Ab wann die Ausstellungspflicht für Sie gilt, prüfen Sie mit dem E-Rechnungspflicht-Rechner.
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten persönlich. Frage stellen
| Produkt | DokuFetch |
|---|---|
| Funktion | E-Rechnung |
| Modul | Empfang: Rechnungseingang (jedes Paket); Schreiben: Ausgangsrechnungen |
| Unterstützte Formate | XRechnung (CII und UBL), ZUGFeRD / Factur-X (PDF/A-3 mit XML), EN 16931 |
| Schnittstellen | Rechnungs-E-Mail-Adresse, Postfächer, Lieferantenportale, Upload, DATEV, Lexware Office |
| Hosting-Standort | Server in Deutschland |
| Preis | ab 14,90 € zzgl. MwSt. (Modul Rechnungseingang Start, je Monat) |
| Testzeitraum | 30 Tage kostenlos, voller Funktionsumfang, ohne Zahlungsdaten |
| Stand |