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Rechner

E-Rechnungspflicht: ab wann gilt sie für Sie?

E-Rechnungen empfangen müssen alle inländischen Unternehmen seit dem 1. Januar 2025; ausstellen müssen sie Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz ab 2027, alle anderen spätestens ab 2028 (Stand 06.10.2026). Beantworten Sie drei Fragen zu Rechnungsempfängern, Kleinunternehmerregelung und Vorjahresumsatz – der Rechner nennt Ihre Fristen als Ersteinschätzung, keine Steuerberatung.

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An wen stellen Sie Rechnungen?
Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)?

Nur nötig bei Rechnungen an inländische Unternehmen ohne Kleinunternehmerregelung.

Beantworten Sie die Fragen – die Einschätzung erscheint hier. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert.

Grundlage der Einschätzung

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ausstellen müssen sie E-Rechnungen ab 2027, wenn ihr Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 € lag, und ab 2028 alle (§ 27 Abs. 38 UStG).

Ausnahmen

Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Fahrausweise sind ausgenommen; Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen. Rechnungen an Privatpersonen sind nicht betroffen. Mehr im E-Rechnung-Leitfaden.

Hinweis

Der Rechner gibt eine allgemeine Ersteinschätzung und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

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