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Ratgeber

Vertragsmanagement: Fristen nicht mehr verpassen

Gutes Vertragsmanagement erfasst alle Verträge an einer Stelle, überwacht Laufzeiten, Kündigungsfristen und automatische Verlängerungen und erinnert rechtzeitig die zuständige Person. Maßgeblich ist, bis wann die Kündigung beim Vertragspartner zugehen muss – und in welcher Form. So vermeiden Sie ungewollte Verlängerungen und behalten Kosten und Pflichten im Blick.

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Verträge & Fristen in DokuFetch mit Kündigungsfenstern und Kosten – Ansicht vergrößern

Warum Vertragsmanagement?

Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern, Vermietern oder Versicherern verlängern sich oft automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Ohne Überblick fallen solche Fristen auf, wenn es zu spät ist – mit Kosten, die vermeidbar gewesen wären.

Welche Angaben gehören zu jedem Vertrag?

  • Vertragsparteien und Vertragsnummer
  • Beginn, Laufzeit und Kündigungsfrist
  • Automatische Verlängerung und deren Dauer
  • Kosten, Zahlungsintervall und Preisanpassungen
  • Pflichten, z. B. Meldungen oder Nachweise
  • Zuständige Person und Vertretung

Wie berechnen Sie Kündigungsfristen richtig?

Maßgeblich ist, bis wann die Kündigung beim Vertragspartner zugehen muss. Planen Sie Vorlauf für Entscheidung und Versand ein und prüfen Sie, welche Form der Vertrag für die Kündigung verlangt – etwa Textform oder Schriftform.

Eine Erinnerungsstaffel – zum Beispiel drei Monate, einen Monat und eine Woche vor Fristende – stellt sicher, dass die Entscheidung rechtzeitig fällt.

Wie läuft Vertragsmanagement in der Praxis ab?

  1. Bestehende Verträge sammeln und digital erfassen.
  2. Eckdaten auslesen und prüfen.
  3. Zuständige festlegen und Erinnerungen einrichten.
  4. Vor Fristende entscheiden: verlängern, nachverhandeln oder kündigen.
  5. Kündigung dokumentieren und den Vertrag aktualisieren.

DokuFetch erkennt Verträge oft schon aus wiederkehrenden Rechnungen – je Rufnummer, Zähler oder Kundenkonto –, liest Laufzeit und Kündigungsfrist aus, legt vor dem Kündigungsfenster eine Aufgabe an und nennt auf der Kündigungsseite die verlangte Form – mehr unter Vertragsmanagement.

Häufige Fragen

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Quellen

Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verwaltungsanweisungen.

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